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Sie möchten Mietkonto.de mit der Erstellung der Betriebskostenabrechnung an Ihren Mieter beauftragen? Füllen Sie dazu bitte kurz die von uns vorgegebenen Felder aus.

Bitte tragen Sie im Feld "Anmerkung" ein, ob Sie als Grundlage für die Erstellung der Abrechnung eine Abrechnung einer Eigentümergemeinschaft (WEG) oder eine eigene Belegaufstellung vorliegen haben. Wir senden Ihnen dann eine unverbindliche E-Mail mit den Kosten für die Erstellung der Abrechnung sowie den benötigten Unterlagen zu.

Ein Hinweis vorab: Die Erstellung einer gesonderten Heizkostenabrechnung wird nötig, wenn die Mietzeit von der Gesamtzeit der Heizkosten abweicht. Eine gesonderte Heizkostenabrechnung nach Zwischenablesewerten oder Gradtagszahlentabelle berechnen wir mit 29,50 EUR

Sie erhalten von uns nach Absenden dieses Formulars an uns eine Bestätigung über Ihre für die Abrechnung mitgeteilten Werte per E-Mail.


Bitte fügen Sie in der Anlage dieser E-Mail Ihre Abrechnung der Eigentümergemeinschaft oder Ihre eigene Auflistung der Betriebskosten bei.


Nach Zusendung dieser E-Mail können wir die Abrechnung erstellen und Ihnen diese per E-Mail senden.


Nach Erstellen der Abrechnung ziehen wir den Rechnungsbetrag per Lastschrift ein.


Alternativ können Sie per Vorkasse überweisen. Gerne teilen wir Ihnen hierfür per E-Mail die entsprechende Bankverbindung mit. In diesem Fall lassen Sie bitte die entsprechenden nachfolgenden Felder frei.


Für die Ausstellung benötigen wir die folgenden Angaben:


Ihre Angaben


Angaben des Mieters

Ihre Bankverbindung:

AGB

Ich stimme den AGB von Mietkonto.de zur Erstellung der Abrechnung zu

Datenschutzerklärung

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und ich stimme zu, dass die Angaben und Daten zur Erstellung der Abrechnung elektronisch gespeichert werden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an                                         office(at)immokonto.de widerrufen werden.“

Die Abrechnung wird erst erstellt, wenn alle hierfür nötigen Unterlagen vorliegen. Diese können innerhalb von 14 Tagen nach Beauftragung nachgereicht werden. Anderenfalls kommt die Beauftragung nicht zustande und sämtliche Auftragsdaten werden gelöscht.